Was ist, wenn…?

Teilen Sie uns bitte sämtliche Änderungen von Telefonnummern, unter denen Sie erreichbar sind, umgehend mit (siehe auch Stichwort Notfall).

Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie es bitte über das Modul “Abwesenheiten” bei iServ ab. Sie wählen dort das Datum des Fehltages oder der Fehltage aus sowie die Unterrichtsstunden. Hätte Ihr Kind regulär bis 12.45 Uhr Unterricht, wäre das die 5. Stunde, Ganztag bis 15 Uhr bis zur 8. Stunde und Ganztag bis 15.45 Uhr bis zur 9. Stunde. Sie können über das Modul zusätzlich einen Kommentar hinterlassen.

Bei schweren Infektionskrankheiten wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Krätze, Hepatitis A u. a. sowie Kopflausbefall müssen Sie Ihr Kind zu Hause behalten und die Schule informieren. Der Arzt entscheidet, ab wann eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist (siehe Infektionsschutzbelehrung).

Teilen Sie uns bitte sämtliche Anschriftenänderungen sowie Änderungen von Telefonnummern, unter denen Sie erreichbar sind, umgehend mit (siehe auch Stichwort Notfall).
Wenn mit der Anschriftenänderung ein Wechsel in einen Nachbarschulbezirk verbunden ist, so muss von Ihnen gegebenenfalls ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Schulbesuch an unserer Schule gestellt werden.

Es gibt nur wenige Anlässe, die eine Genehmigung erlauben; z.B. unaufschiebbare Familienfeste oder schwere Krankheiten im engsten Familienkreis. Für ärztlich verordnete Kuraufenthalte erhalten Kinder grundsätzlich Urlaub.
Bei einer eintägigen Beurlaubung entscheidet die Klassenlehrkraft, sofern keine Ferien davon berührt werden; in allen anderen Fällen entscheidet die Schulleitung über die Genehmigung. In allen Fällen stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag über die Klassenlehrkraft, welcher ggf. an die Schulleitung weitergeleitet wird.

Verloren gegangene Gegenstände oder vergessene Kleidungsstücke werden in einem Fundschrank im Schulgebäude gesammelt und können dort abgeholt werden. In unregelmäßigen Abständen werden die Fundsachen im Eingangsbereich der Grundschule ausgestellt. Nicht Abgeholtes wird am Schuljahresende der Altkleidersammlung des DRK zugeführt.

Sollten Sie das Passwort von Ihrem IServ-Account vergessen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an admins@gsuesen-portal.de. Bitte geben Sie in dieser E-Mail den Namen und die Klasse Ihres Kindes an.

Der Erlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ gewährt Schülerinnen und Schülern Unterrichtsbefreiung
zur Teilnahme an religiösen Feiern.
Bitte füllen Sie vorab einen Antrag aus und lassen ihn der Klassenlehrkraft zukommen. Wird der Antrag frühzeitig eingereicht, kann dies bei der Planung von z.B. Klassenarbeiten berücksichtig werden.