Schul-ABC

Adressänderungen/Änderungen von TelefonnummernTeilen Sie uns bitte sämtliche Anschriftenänderungen sowie Änderungen von Telefonnummern, unter denen Sie erreichbar sind, umgehend mit (siehe auch Stichwort Notfall). Wenn mit der Anschriftenänderung ein Wechsel in einen Nachbarschulbezirk verbunden ist, so muss von Ihnen gegebenenfalls ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Schulbesuch an unserer Schule gestellt werden.
ArbeitsgemeinschaftenUnsere Schülerinnen und Schüler können montags, dienstags und/oder mittwochs am Nachmittag im Rahmen des Ganztagsangebotes eine AG wählen. Hierzu kooperieren wir mit Vereinen sowie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die AGs bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, aus einem Angebot auszuwählen, welches ihren Interessen entspricht.
Arbeitsmittel

Diese Materialien, die für die tägliche Arbeit im Unterricht benötigt werden, müssen die Eltern zur Verfügung stellen. Jedes Schulkind ist für seine Arbeitsmittel selbst verantwortlich. Besonders die jüngeren Schulkinder brauchen in den ersten Jahren Ihre Hilfe und Unterstützung beim Ordnen, Kontrollieren und Ergänzen der Materialien. Oft befinden sich auch wichtige Informationen für die Eltern im Mitteilungsheft oder in der Postmappe. Die Vollständigkeit der Arbeitsmittel sollte regelmäßig überprüft werden; auch sollten alle Materialien mit Namen versehen werden, möglichst sogar jeder einzelne Stift.

Bälle

Für die Pause auf dem Hof hat jede Klasse Schaumstoffbälle. Nur diese, keine LEDERBÄLLE, dürfen auf dem Schulhof benutzt werden.

Beurlaubung

Manchmal möchten Eltern ihre Kinder aber während der Schulzeit beurlauben lassen. Es gibt nur wenige Anlässe, die eine Genehmigung erlauben; z.B. unaufschiebbare Familienfeste oder schwere Krankheiten im engsten Familienkreis. Für ärztlich verordnete Kuraufenthalte erhalten Kinder grundsätzlich Urlaub.

Bei einer eintägigen Beurlaubung entscheidet die Klassenlehrkraft, sofern keine Ferien davon berührt werden; in allen anderen Fällen entscheidet die Schulleitung über die Genehmigung. In allen Fällen stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag über die Klassenlehrkraft, welcher ggf. an die Schulleitung weitergeleitet wird.

Bildungspaket und Lernförderung

Für Familien mit geringem Einkommen bietet das Bildungspaket Unterstützung an. Hierüber kann auch Lernförderung beantragt werden.

Bringen und Abholen von Kindern

Das Schulgebäude ist im Rahmen der Verlässlichen Grundschule ab 07.45 Uhr geöffnet. Wir bitten darum, die Kinder nicht eher zur Schule zu schicken, da sie sich sonst unbeaufsichtigt auf dem Schulgelände befinden würden. Ebenso bitten wir Sie, Ihre Kinder erst nach dem Klingeln am Ende des Unterrichts von der Schule abzuholen.

Elternabend

Auf Elternabenden werden klassenbezogene Themen erörtert, z.B. Unterrichtsinhalte und Methoden, gemeinsame Planungen, Klassenfahrten usw.
In der Regel finden ein bis zwei Elternabende pro Schuljahr statt.

Elternsprechtag

Zweimal im Schuljahr finden Elternsprechtage statt. An diesen Elternsprechtagen wird mit Ihnen über schulische Belange und über die Entwicklung Ihres Kindes gesprochen. Bitte nehmen Sie im Interesse Ihres Kindes daran teil. Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.

ElternvertreterInnen

Spätestens einen Monat nach Beginn eines neuen Schuljahres werden in den 1. und 3. Klassen die Klassenelternvertreter/innen (1. Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Unter anderem nehmen sie an Klassenkonferenzen teil, laden zu Elternabenden ein und sind die Ansprechpartner für klassenbezügliche Themen. Die Vorsitzenden und Stellvertreter/innen der Klassen bilden zusammen den Schulelternrat.

Ferientermine

Die Termine der Ferien werden vom Kultusministerium festgelegt. Die aktuellen Ferientermine finden Sie HIER.

Fördermaßnahmen

An unserer Schule lernen Kinder mit den unterschiedlichsten Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wir bemühen uns, unsere Schülerinnen und Schüler „dort abzuholen, wo sie stehen“ und sie ihren Bedürfnissen entsprechend zu fördern.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im inklusiven Bereich werden an unserer Schule durch Lehrkräfte der Förderschule „Erich-Kästner-Schule“ gefördert.

Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in den Bereichen Deutsch und Mathematik werden in Kleingruppen durch Förderschullehrkräfte oder/und Lehrkräfte unserer Grundschule gefördert.
Schülerinnen und Schüler nicht-deutscher Muttersprache erhalten zusätzliche Kleingruppenförderung durch Lehrkräfte der Grundschule Uesen.

Förderverein

Seit Juni 2001 ist der Förderverein der Grundschule Uesen DUESEN e.V. amtlich eingetragen und trägt entscheidend zu unserem Schulleben bei. Er fördert schulische Vorhaben und unterstützt die Bildungs- und Erziehungsarbeit unserer Schule. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist somit zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt. Ohne unseren Förderverein wäre der Gestaltungsrahmen der Schule sehr eng gefasst.

Fremdsprachenunterricht

In Niedersachsen wird ab Klasse 3 pro Woche zwei Stunden Englischunterricht erteilt. In Klasse 3 erhalten die Schülerinnen und Schüler keine Note. In Klasse 4 wird Englisch benotet.

Fundsachen

Verloren gegangene Gegenstände oder vergessene Kleidungsstücke werden in einem Fundschrank im Schulgebäude gesammelt und können dort abgeholt werden. In unregelmäßigen Abständen werden die Fundsachen im Eingangsbereich der Grundschule ausgestellt. Nicht Abgeholtes wird am Schuljahresende der Altkleidersammlung des DRK zugeführt.

Ganztag

In der Zeit von 12.45 Uhr bis 15.00 Uhr können unsere Schüler und Schülerinnen montags, dienstags und/oder mittwochs bei uns zu Mittag essen, in der Lernzeit ihre Hausaufgaben erledigen und anschließend an einem unserer diversen Angebote teilnehmen. Detailliertere Informationen finden Sie HIER.

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit. Das Kind soll die im Unterricht erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten trainieren und anwenden. Hausaufgaben sollen der Belastbarkeit der Schüler und Schülerinnen angepasst sein und den häuslichen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Der maximale Zeitaufwand am Nachmittag sollte in der Grundschule bei 30 Minuten liegen. Hausaufgaben von Freitag zu Montag sind ebenso unzulässig wie Hausaufgaben über die Ferienzeiten. Wenn Probleme beim Anfertigen der Hausaufgaben auftreten, sollten Sie mit der Lehrkraft Ihres Kindes sprechen. Ihr Kind sollte schrittweise lernen, die Hausaufgaben selbstständig anzufertigen.

Hort

Die Kindertagesstätte Achim-Mitte bietet in den Hortgebäuden auf unserem Schulgelände für unsere Kinder täglich eine Betreuung bis 17.00 Uhr an. Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung der Kindertagesstätte Mitte (Obernstraße 94, 28832 Achim, Telefon: 04202 4450-0).

Infektionsschutzgesetz

Das aktuelle Infektionsschutzgesetz finden Sie HIER.

IServ

An unserer Schule nutzen wir als schnelles Kommunikationsmittel zwischen der Schule und den Eltern “iServ”. Jedes Kind bekommt seinen eigenen Zugang und kann darüber u.a. E-Mails empfangen und versenden. Bitte schauen Sie aber zusätzlich noch regelmäßig auf die Homepage unserer Schule.

Konferenzen

Es gibt an unserer Schule

  • Klassen- und Zeugniskonferenzen
  • Fachkonferenzen
  • Gesamtkonferenzen
  • Schulvorstandssitzungen

An allen Konferenzen nehmen gewählte Elternvertreter/innen mit Stimmrecht teil. Ausnahme: Bei Zeugniskonferenzen haben Elternvertreter/innen nur beratende Funktion.

Krankheit – Krankmeldungen und Entschuldigungen

Sollte Ihr Kind krank sein, rufen Sie bitte unsere „Hotline für Krankmeldungen” an. Unter der Rufnummer (04202) 9109615 ist ein Anrufbeantworter geschaltet und Sie können dort direkt aufsprechen:

  • Vor- und Nachnamen des Kindes
  • Dauer der Krankmeldung und evtl. einen Grund (Meldepflichtige Krankheiten)
  • Klasse
  • Namen der Klassenleitung
  • Bitte geben Sie an, ob Ihr Kind im Ganztag oder bei den FREDO-Kids angemeldet ist.

Sobald Ihr Kind die Schule wieder besucht, geben Sie der Klassenlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung ab. Wenn Sie möchten, können Sie dafür unser Formular nutzen.
Bei schweren Infektionskrankheiten wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Krätze, Hepatitis A u. a. sowie Kopflausbefall müssen Sie Ihr Kind zu Hause behalten und die Schule informieren. Der Arzt entscheidet, ab wann eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist (siehe Infektionsschutzbelehrung).

Notfall

Während der Schulzeit müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (z.B. Großeltern) immer telefonisch erreichbar sein. Bitte teilen Sie der Schule daher immer ihre aktuellen Telefonnummern mit sowie ggf. weitere Notfallkontakte und notieren Sie diese Telefonnummern auch auf der Innenseite des Deckels der Postmappe Ihres Kindes.
Kinder, die sich krank fühlen, müssen grundsätzlich von der Schule abgeholt werden, sie dürfen nicht allein zu Fuß gehen.

Pausen und Frühstück

Während des Schulvormittags gibt es zwei große Pausen (s. Unterrichtszeit).
Die Kinder sollen diese Pausen als Bewegungspausen auf dem Schulhof nutzen. Für die „aktive Pause“ gibt es verschiedene Spielgeräte. Bewegung spielt im Prozess der Gesundheitsförderung eine entscheidende Rolle, denn Bewegung ist Voraussetzung für eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung. Sie unterstützt ein angenehmes Lern- und Arbeitsklima sowie ein konfliktfreies Miteinander von Kindern.
Das Pausenfrühstück nehmen wir gemeinsam im Klassenraum zu uns. Auch an ein Getränk sollte gedacht werden! Bitte denken Sie daran, dass Süßigkeiten und Limonade kein Ersatz für ein gutes Frühstück sind.

Rauchen

Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht an unserer Schule wird als evangelischer Religionsunterricht erteilt. Falls Sie Ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden wollen, müssen Sie dies schriftlich (verpflichtend für mindestens ein Halbjahr) tun.

Schulelternrat

Der Schulelternrat ist die Vertretung der gesamten Elternschaft unserer Schule und vertritt seine Interessen maßgeblich und stimmberechtigt z.B. in der Gesamtkonferenz oder in Fachkonferenzen. Der Schulelternrat sollte mindestens zweimal pro Schuljahr tagen. Aktuelle Infos: HIER
Informationen zum Landeselternrat Niedersachsen finden Sie unter: www.ler-nds.de

Schulfest

Alle zwei Jahre veranstaltet die Grundschule Uesen mit vielen ehrenamtlichen Helfern ein Schulfest.

Schulkleidung

Unter „Schulkleidung“ verstehen wir unsere T-Shirts, Kapuzenjacken, … mit dem Schullogo, die wir in der Schule und zu Schulveranstaltungen tragen. Selbstverständlich sind der Erwerb und das Tragen der „Schulkleidung“ freiwillig! Bestellungen finden ein Mal im Schuljahr statt.

Schulordnung

Damit unser Schultag harmonisch und friedlich verlaufen kann, brauchen wir feste gemeinsame Regeln. Diese sind in unserer Schulordnung zusammengefasst und gelten für alle Schülerinnen und Schüler. Ein friedvolles, konfliktfreies Miteinander braucht Regeln, an die sich alle halten. Bitte unterstützen Sie uns dabei!

Schulvorstand

Der Schulvorstand ist, neben der Gesamtkonferenz, ein wichtiges Gremium innerhalb der Schule. Der Schulvorstand setzt sich an der Grundschule Uesen aus vier Elternvertreterinnen/-vertretern und vier Lehrkräften zusammen. Den Vorsitz führt die Schulleiterin. Die Vertreterinnen und Vertreter werden vom Schulelternrat und von der Gesamtkonferenz gewählt. Der Schulvorstand trifft an der Schule alle wichtigen Entscheidungen im Rahmen der „Eigenverantwortlichen Schule“, beispielsweise hinsichtlich der Verwendung der Haushaltsgelder, der Organisation, der Evaluation, …
Für pädagogische Fragen ist die Gesamtkonferenz der Schule zuständig.

Schulweg – zu Fuß, mit dem Roller, mit dem Rad

Bitte trainieren Sie mit Ihrem Kind den Schulweg vor der Einschulung. Üben Sie gemeinsam, wo und wie eine Straße überquert wird und beachten mit dem Kind zusammen besondere Gefahrenpunkte.
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die Kinder sind auf dem direkten Weg zur Schule durch den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) versichert.
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Uesen gehen in der Regel zu Fuß zur Schule. Sie als Eltern entscheiden, ob Sie es verantworten können, Ihr Kind mit dem Roller oder dem Fahrrad (ab Klasse 4) zur Schule kommen zu lassen. Sie haften für Ihre Kinder! Für Schäden, die Ihr Kind auf dem Schulweg durch unachtsames Verhalten anrichtet und Schäden, die auf dem Schulgelände am Roller entstehen, sind Sie selbst haftbar.
Bitte beachten Sie, dass die Fahrradständer auf dem Schulgelände nur von den Viertklässlern genutzt werden dürfen .

Sekretariat

Unsere Sekretärin Frau Stadtlander kann während der Bürozeiten bei vielen Fragen, die nicht den Unterricht betreffen, weiterhelfen. Sie bekommen bei ihr Formulare wie beispielsweise Anträge, Schulbescheinigungen, …

Spenden

Die Schule und ihr Förderverein sind dankbar für jede Spende (oder Ihre Mitarbeit – eine Spende Ihrer Zeit und Ihres Könnens), die es ermöglicht, z.B. unseren Schulhof, die Klassenräume oder den Computerraum noch besser auszustatten. Sprechen Sie uns bitte an!

Spielehaus

Auf dem Schulhof steht das sogenannte „Spielehaus“. In den Pausen können die Schülerinnen und Schüler sich dort Spiele und Spielgeräte ausleihen. Für die Ausleihe benötigen die Kinder einen von der Schule ausgestellten Ausweis.

SportförderunterrichtSeit dem Schuljahr 2022/23 wird für ausgewählte Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum regulären Sportunterricht ein einstündiger Sportförderunterricht angeboten. In Kleingruppen werden Kinder mit motorischen und psycho-sozialen Auffälligkeiten ganzheitlich gefördert. Im Sportförderunterricht kommen Inhalte der Psychomotorik zum Tragen, die eine Stärkung der Ich-, Sach- und Sozialkompetenz der Kinder zum Ziel haben. Die Auswahl der Kinder erfolgt durch die Sportförderlehrkraft in Absprache mit den Sportlehr- und Klassenlehrkräften. Die Eltern der ausgewählten Kinder erhalten Post über die Postmappe.
Sport- und SchwimmunterrichtWegen der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Schmuck nicht erlaubt. Wir bitten, an Tagen mit Sportunterricht im Stundenplan alle Schmuckstücke (auch Uhren) schon zu Hause abzulegen (auch um Verluste zu vermeiden). Ohrringe oder Ohrstecker, die nicht herausgenommen werden sollen, bitten wir mit Pflastern abzukleben. Sollte Ihr Kind eine Brille tragen, empfehlen wir eine Sportbrille. Die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klassen erhalten wöchentlich Schwimmunterricht. Sollte ein Kind verletzungs- bzw. krankheitsbedingt nicht aktiv am Sport- bzw. Schwimmunterricht teilnehmen können, so ist dafür kurzfristig eine schriftliche Begründung der Eltern, bei längerem Ausfall eine Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich. In Absprache mit der Fach- bzw. Klassenlehrkraft sind diese Kinder dann entweder im Sportunterricht anwesend oder sie nehmen während dieser Zeit am Unterricht einer anderen Klasse teil.
Unfallversicherung

Ihre Kinder sind bei Verletzungen auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände, die einen Arztbesuch erforderlich machen, durch den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) versichert. Das gilt auch für alle Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (Theaterbesuche, Wandertage, Klassenfahrten, …) und bezieht helfende Eltern mit ein. Für eine entsprechende Unfallmeldung ist die Bescheinigung des Arztbesuches im Sekretariat vorzulegen.

Unterrichtszeiten

Die Schule startet jeden Tag um 8.00 Uhr.
Die ersten Klassen haben viermal pro Woche Unterricht bis 11.40 Uhr. An diesen Tagen können die Kinder bis 12.45 Uhr an der Betreuung teilnehmen. An einem Tag in der Woche ist um 12.45 Uhr regulärer Schulschluss.
Die zweiten Klassen haben dreimal pro Woche Unterricht bis 11.40 Uhr. An diesen Tagen können die Kinder bis 12.45 Uhr an der Betreuung teilnehmen. An zwei Tagen in der Woche ist um 12.45 Uhr regulärer Schulschluss.
Die dritten und vierten Klassen haben täglich bis 12.45 Uhr Unterricht. Am Donnerstag findet zudem noch eine verpflichtende AG-Stunde bis 13.35 Uhr statt.
Die detaillierten Unterrichtszeiten finden Sie HIER.

Veranstaltungen

Klassen- und Schulfeste, Wandertage und Klassenfahrten sind verpflichtende Schulveranstaltungen. Die Schulkinder sind während der An- und Abfahrt sowie bei der Veranstaltung über den Schulträger versichert, Familienangehörige und Freunde jedoch nicht.

Waffenerlass

Die Schule ist verpflichtet, an das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen zu erinnern. Aktueller Waffenerlass zum Download: HIER

Wertsachen

Wertsachen sollten zu Hause gelassen werden. Damit ersparen Sie sich und Ihren Kindern viel Kummer. Auf keinen Fall dürfen Wertsachen unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Sollte einmal eine Wertsache verloren gegangen sein, so kann diese beim Hausmeister abgeholt werden, sofern sie dort abgegeben wurde. Die Schule kann in diesen Fällen jedoch nicht haftbar gemacht werden.

Zahnärztliche Untersuchungen

Zahnärztliche Untersuchungen finden jährlich durch das Gesundheitsamt an unserer Schule statt. Hält der Zahnarzt/die Zahnärztin eine Behandlung für notwendig, so wird Ihnen dies mitgeteilt.

Nähere Informationen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.

Zeugnisausgabe

Am festgelegten Tag der Zeugnisausgabe sowohl zum Halbjahr als auch zum Schuljahresende, ist nach der 3. Unterrichtsstunde Schulschluss.
Für alle Kinder ist Schulschluss um 10.50 Uhr, es finden an diesem Tag keine Betreuung, kein Ganztag und keine Fredo-Kids statt.