Schul-ABC

Teilen Sie uns bitte sämtliche Anschriftenänderungen sowie Änderungen von Telefonnummern, unter denen Sie erreichbar sind, umgehend mit (siehe auch Stichwort Notfall).

Wenn mit der Anschriftenänderung ein Wechsel in einen Nachbarschulbezirk verbunden ist, so muss von Ihnen gegebenenfalls ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Schulbesuch an unserer Schule gestellt werden.

Diese Materialien, die für die tägliche Arbeit im Unterricht benötigt werden, müssen die Eltern zur Verfügung stellen. Jedes Schulkind ist für seine Arbeitsmittel selbst verantwortlich. Besonders die jüngeren Schulkinder brauchen in den ersten Jahren Ihre Hilfe und Unterstützung beim Ordnen, Kontrollieren und Ergänzen der Materialien. Oft befinden sich auch wichtige Informationen für die Eltern im Mitteilungsheft oder in der Postmappe.

Die Vollständigkeit der Arbeitsmittel sollte regelmäßig überprüft werden; auch sollten alle Materialien mit Namen versehen werden, möglichst sogar jeder einzelne Stift.

Für die Pause auf dem Hof hat jede Klasse Schaumstoffbälle. Nur diese, keine LEDERBÄLLE, dürfen auf dem Schulhof benutzt werden.

Manchmal möchten Eltern ihre Kinder aber während der Schulzeit beurlauben lassen. Es gibt nur wenige Anlässe, die eine Genehmigung erlauben; z.B. unaufschiebbare Familienfeste oder schwere Krankheiten im engsten Familienkreis. Für ärztlich verordnete Kuraufenthalte erhalten Kinder grundsätzlich Urlaub.

Bei einer eintägigen Beurlaubung entscheidet die Klassenlehrkraft, sofern keine Ferien davon berührt werden; in allen anderen Fällen entscheidet die Schulleitung über die Genehmigung. In allen Fällen stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag über die Klassenlehrkraft, welcher ggf. an die Schulleitung weitergeleitet wird.

Für Familien mit geringem Einkommen bietet das Bildungspaket Unterstützung an. Hierüber kann auch Lernförderung beantragt werden.

Das Schulgebäude ist im Rahmen der Verlässlichen Grundschule ab 07.40 Uhr geöffnet. Wir bitten darum, die Kinder nicht eher zur Schule zu schicken, da sie sich sonst unbeaufsichtigt auf dem Schulgelände befinden würden.
Ebenso bitten wir Sie, Ihre Kinder erst nach dem Klingeln am Ende des Unterrichts von der Schule abzuholen und dazu vor der roten Tür oder an der Schranke zu warten.
Auf Elternabenden werden klassenbezogene Themen erörtert, z.B. Unterrichtsinhalte und Methoden, gemeinsame Planungen, Klassenfahrten usw.

In der Regel finden ein bis zwei Elternabende pro Schuljahr statt.

Zweimal im Schuljahr finden Elternsprechtage statt. An diesen Elternsprechtagen wird mit Ihnen über schulische Belange und über die Entwicklung Ihres Kindes gesprochen. Bitte nehmen Sie im Interesse Ihres Kindes daran teil. Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.

Spätestens einen Monat nach Beginn eines neuen Schuljahres werden in den 1. und 3. Klassen die Klassenelternvertreter/innen (1. Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Unter anderem nehmen sie an Klassenkonferenzen teil, laden zu Elternabenden ein und sind die Ansprechpartner für klassenbezügliche Themen.

Die Vorsitzenden und Stellvertreter/innen der Klassen bilden zusammen den Schulelternrat.

Die Termine der Ferien werden vom Kultusministerium festgelegt. Die aktuellen Ferientermine finden Sie HIER.

An unserer Schule lernen Kinder mit den unterschiedlichsten Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wir bemühen uns, unsere Schülerinnen und Schüler „dort abzuholen, wo sie stehen“ und sie ihren Bedürfnissen entsprechend zu fördern.

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im inklusiven Bereich werden an unserer Schule durch Lehrkräfte der Förderschule „Erich-Kästner-Schule“ gefördert.

Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in den Bereichen Deutsch und Mathematik werden in Kleingruppen durch Förderschullehrkräfte oder/und Lehrkräfte unserer Grundschule gefördert.

Schülerinnen und Schüler nicht-deutscher Muttersprache erhalten zusätzliche Kleingruppenförderung durch Lehrkräfte der Grundschule Uesen.

Seit Juni 2001 ist der Förderverein der Grundschule Uesen DUESEN e.V. amtlich eingetragen und trägt entscheidend zu unserem Schulleben bei. Er fördert schulische Vorhaben und unterstützt die Bildungs- und Erziehungsarbeit unserer Schule. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist somit zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt.

Ohne unseren Förderverein wäre der Gestaltungsrahmen der Schule sehr eng gefasst.

In Niedersachsen wird ab Klasse 3 pro Woche zwei Stunden Englischunterricht erteilt. In Klasse 3 erhalten die Schülerinnen und Schüler keine Note. In Klasse 4 wird Englisch benotet.

Verloren gegangene Gegenstände oder vergessene Kleidungsstücke werden in einem Fundschrank im Schulgebäude gesammelt und können dort jederzeit abgeholt werden. In unregelmäßigen Abständen werden die Fundsachen im Eingangsbereich der Grundschule ausgestellt. Nicht Abgeholtes wird am Schuljahresende der Altkleidersammlung des DRK zugeführt.

In der Zeit von 12.45 Uhr bis 15.45 Uhr können unsere Schüler und Schülerinnen montags bis freitags bei uns zu Mittag essen, in der Lernzeit arbeiten und anschließend an einem unserer diversen Angebote teilnehmen. Detailliertere Informationen finden Sie HIER.

Seit 2026 geben wir in der Grundschule Uesen keine Hausaufgaben im herkömmlichen Sinne mehr auf.

Stattdessen erhalten die Schüler und Schülerinnen wöchentlich Lernaufgaben, an denen in der Lernzeit im Ganztag und zu Hause gearbeitet werden soll. Das Kind soll die im Unterricht erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten trainieren und anwenden.

Der maximale Zeitaufwand am Nachmittag sollte in der Grundschule bei 30 Minuten liegen.

Hausaufgaben von Freitag zu Montag sowie über die Ferien sind in Niedersachsen unzulässig, daher werden auch die Lernaufgaben für Montag bis Donnerstag konzipiert. 

Wenn Probleme beim Arbeiten an den Lernaufgaben auftreten, sollten Sie mit der Lehrkraft Ihres Kindes sprechen. Ihr Kind sollte schrittweise lernen, die Aufgaben selbstständig zu bearbeiten.

Das aktuelle Infektionsschutzgesetz finden Sie HIER.

An unserer Schule nutzen wir “iServ” als schnelles Kommunikationsmittel zwischen der Schule und den Eltern. Sie erhalten auf diesem Wege wichtige Nachrichten von der Schulleitung sowie den Lehrkräften. Bitte schauen Sie aber zusätzlich noch regelmäßig in die Postmappe Ihrer Kinder und auf unsere Homepage.

Krankmeldungen laufen ebenfalls über diesen Account.

Weitere Infos finden Sie HIER.

Es gibt an unserer Schule

  • Klassen- und Zeugniskonferenzen
  • Fachkonferenzen
  • Gesamtkonferenzen
  • Schulvorstandssitzungen

An allen Konferenzen nehmen gewählte Elternvertreter/innen mit Stimmrecht teil. Ausnahme: Bei Zeugniskonferenzen haben Elternvertreter/innen nur beratende Funktion.

Sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie es bitte über das Modul “Abwesenheiten” bei iServ ab oder rufen Sie unsere „Hotline für Krankmeldungen” an. Unter der Rufnummer (04202) 9109615 ist ein Anrufbeantworter geschaltet und Sie können dort direkt aufsprechen:

  • Vor- und Nachnamen des Kindes
  • Dauer der Krankmeldung und evtl. einen Grund (Meldepflichtige Krankheiten)
  • Klasse
  • Namen der Klassenleitung
  • Bitte geben Sie an, ob Ihr Kind im Ganztag oder bei den FREDO-Kids angemeldet ist.

Sehr gerne können Sie bei telefonischer Abmeldung zusätzlich die Klassenlehrkraft über das Fehlen Ihres Kindes informieren.

Bei schweren Infektionskrankheiten wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Krätze, Hepatitis A u. a. sowie Kopflausbefall müssen Sie Ihr Kind zu Hause behalten und die Schule informieren. Der Arzt entscheidet, ab wann eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist (siehe Infektionsschutzbelehrung).

Während der Schulzeit müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (z.B. Großeltern) immer telefonisch erreichbar sein. Bitte teilen Sie der Schule daher immer ihre aktuellen Telefonnummern mit sowie ggf. weitere Notfallkontakte und notieren Sie diese Telefonnummern auch auf der Innenseite des Deckels der Postmappe Ihres Kindes.

Kinder, die sich krank fühlen, müssen grundsätzlich von der Schule abgeholt werden, sie dürfen nicht allein zu Fuß gehen.

Während des Schulvormittags gibt es zwei große Pausen (s. Unterrichtszeit).

Die Kinder sollen diese Pausen als Bewegungs- und Ruhepausen auf dem Schulhof nutzen. Für die „aktive Pause“ gibt es verschiedene Spielgeräte. Bewegung spielt im Prozess der Gesundheitsförderung eine entscheidende Rolle, denn Bewegung ist Voraussetzung für eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung. Sie unterstützt ein angenehmes Lern- und Arbeitsklima sowie ein konfliktfreies Miteinander von Kindern.

Das Pausenfrühstück nehmen wir gemeinsam im Klassenraum zu uns. Auch an ein Getränk sollte gedacht werden! Bitte denken Sie daran, dass Süßigkeiten und Limonade kein Ersatz für ein gutes Frühstück sind.

Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Im neuen 1. Jahrgang werden die Schülerinnen und Schüler ub “Christlicher Religion” oder “Werte und Normen” unterrichtet. Die Einteilung ist abhängig von der Konfessionszugehörigkeit.

Es besteht die Möglichkeit, das Kind vor Schuljahresbeginn von dem Fach Christliche Religion abzumelden, es wird dann in dem Fach Werte und Normen unterrichtet. Weiterhin können Kinder, die nicht den Konfessionen ev-luth., ev-ref. oder katholisch angehören für den Christlichen Religionsunterricht angemeldet werden.

Der Schulelternrat ist die Vertretung der gesamten Elternschaft unserer Schule und vertritt seine Interessen maßgeblich und stimmberechtigt z.B. in der Gesamtkonferenz oder in Fachkonferenzen. Der Schulelternrat sollte mindestens zweimal pro Schuljahr tagen. Aktuelle Infos: HIER

Informationen zum Landeselternrat Niedersachsen finden Sie unter: www.ler-nds.de

Alle zwei Jahre veranstaltet die Grundschule Uesen mit vielen ehrenamtlichen Helfern ein Schulfest.

Unter „Schulkleidung“ verstehen wir unsere T-Shirts, Kapuzenjacken, … mit dem Schullogo, die wir in der Schule und zu Schulveranstaltungen tragen. Selbstverständlich sind der Erwerb und das Tragen der „Schulkleidung“ freiwillig! Bestellungen können online aufgegeben werden: HIER

Damit unser Schultag harmonisch und friedlich verlaufen kann, brauchen wir feste gemeinsame Regeln. Diese sind in unserer Schulordnung zusammengefasst und gelten für alle Schülerinnen und Schüler. Ein friedvolles, konfliktfreies Miteinander braucht Regeln, an die sich alle halten. Bitte unterstützen Sie uns dabei!

Der Schulvorstand ist, neben der Gesamtkonferenz, ein wichtiges Gremium innerhalb der Schule. Der Schulvorstand setzt sich an der Grundschule Uesen aus vier Elternvertreterinnen/-vertretern und vier Lehrkräften zusammen. Den Vorsitz führt die Schulleiterin. Die Vertreterinnen und Vertreter werden vom Schulelternrat und von der Gesamtkonferenz gewählt. Der Schulvorstand trifft an der Schule alle wichtigen Entscheidungen im Rahmen der „Eigenverantwortlichen Schule“, beispielsweise hinsichtlich der Verwendung der Haushaltsgelder, der Organisation, der Evaluation, …
Für pädagogische Fragen ist die Gesamtkonferenz der Schule zuständig.

Bitte trainieren Sie mit Ihrem Kind den Schulweg vor der Einschulung. Üben Sie gemeinsam, wo und wie eine Straße überquert wird und beachten mit dem Kind zusammen besondere Gefahrenpunkte.

Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die Kinder sind auf dem direkten Weg zur Schule durch den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) versichert.

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Uesen gehen in der Regel zu Fuß zur Schule. Sie als Eltern entscheiden, ob Sie es verantworten können, Ihr Kind mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule kommen zu lassen. Sie haften für Ihre Kinder! Für Schäden, die Ihr Kind auf dem Schulweg durch unachtsames Verhalten anrichtet und Schäden, die auf dem Schulgelände am Roller entstehen, sind Sie selbst haftbar.

Unsere Sekretärinnen können während der Bürozeiten bei vielen Fragen, die nicht den Unterricht betreffen, weiterhelfen. Sie bekommen bei ihr Formulare wie beispielsweise Anträge, Schulbescheinigungen, …

Die Schule und ihr Förderverein sind dankbar für jede Spende (oder Ihre Mitarbeit – eine Spende Ihrer Zeit und Ihres Könnens), die es ermöglicht, z.B. unseren Schulhof, die Klassenräume oder den Computerraum noch besser auszustatten. Sprechen Sie uns bitte an!

Auf dem Schulhof steht der sogenannte „Spielecontainer“. In den Pausen können die Schülerinnen und Schüler sich dort Spiele und Spielgeräte ausleihen. Für die Ausleihe benötigen die Kinder einen von der Schule ausgestellten Ausweis.

Wir bieten für ausgewählte Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum regulären Sportunterricht einen einstündigen Sportförderunterricht oder Schwimmförderunterricht an.

In Kleingruppen werden Kinder mit motorischen und psycho-sozialen Auffälligkeiten ganzheitlich gefördert. Im Sportförderunterricht kommen Inhalte der Psychomotorik zum Tragen, die eine Stärkung der Ich-, Sach- und Sozialkompetenz der Kinder zum Ziel haben.
Die Auswahl der Kinder erfolgt durch die Sportförderlehrkraft in Absprache mit den Sportlehr- und Klassenlehrkräften. Die Eltern der ausgewählten Kinder erhalten Post über die Postmappe oder eine Nachricht über iServ.

Wegen der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Schmuck nicht erlaubt. Wir bitten, an Tagen mit Sportunterricht im Stundenplan alle Schmuckstücke (auch Uhren) schon zu Hause abzulegen (auch um Verluste zu vermeiden). Ohrringe oder Ohrstecker, die nicht herausgenommen werden sollen, bitten wir mit Pflastern abzukleben. Sollte Ihr Kind eine Brille tragen, empfehlen wir eine Sportbrille.

Die Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen erhalten Schwimmunterricht.

Sollte ein Kind verletzungs- bzw. krankheitsbedingt nicht aktiv am Sport- bzw. Schwimmunterricht teilnehmen können, so ist dafür kurzfristig eine schriftliche Begründung der Eltern, bei längerem Ausfall eine Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich. In Absprache mit der Fach- bzw. Klassenlehrkraft sind diese Kinder dann entweder im Sportunterricht anwesend oder sie nehmen während dieser Zeit am Unterricht einer anderen Klasse teil.

Ihre Kinder sind bei Verletzungen auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände, die einen Arztbesuch erforderlich machen, durch den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) versichert. Das gilt auch für alle Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (Theaterbesuche, Wandertage, Klassenfahrten, …) und bezieht helfende Eltern mit ein. Für eine entsprechende Unfallmeldung ist die Bescheinigung des Arztbesuches im Sekretariat vorzulegen.

Die Unterricht startet jeden Tag um 7.45 Uhr und endet um 12.45 Uhr. Am Donnerstag haben die 3. und 4. Klassen noch eine 6. Stunde bis 13.35 Uhr. Die detaillierten Unterrichtszeiten finden Sie HIER

Klassen- und Schulfeste, Wandertage und Klassenfahrten sind verpflichtende Schulveranstaltungen. Die Schulkinder sind während der An- und Abfahrt sowie bei der Veranstaltung über den Schulträger versichert, Familienangehörige und Freunde jedoch nicht.

Die Schule ist verpflichtet, an das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen zu erinnern. Aktueller Waffenerlass zum Download: HIER

Wertsachen sollten zu Hause gelassen werden. Damit ersparen Sie sich und Ihren Kindern viel Kummer. Auf keinen Fall dürfen Wertsachen unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Sollte einmal eine Wertsache verloren gegangen sein, so kann diese beim Hausmeister abgeholt werden, sofern sie dort abgegeben wurde. Die Schule kann in diesen Fällen jedoch nicht haftbar gemacht werden.

Zahnärztliche Untersuchungen finden jährlich durch das Gesundheitsamt an unserer Schule statt. Hält der Zahnarzt/die Zahnärztin eine Behandlung für notwendig, so wird Ihnen dies mitgeteilt.
Nähere Informationen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.

Am festgelegten Tag der Zeugnisausgabe sowohl zum Halbjahr als auch zum Schuljahresende, ist nach der 3. Unterrichtsstunde Schulschluss.
Für alle Kinder ist Schulschluss um 10.50 Uhr, es findet an diesem Tag kein Ganztag statt. Der Bus fährt um 10.55 Uhr Richtung Stadtwald.