Teilen Sie uns bitte sämtliche Anschriftenänderungen sowie Änderungen von Telefonnummern, unter denen Sie erreichbar sind, umgehend mit (s. Notfall). Wenn mit der Anschriftenänderung ein Wechsel in einen Nachbarschulbezirk verbunden ist, so muss von Ihnen gegebenenfalls ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Schulbesuch an unserer Schule gestellt werden.
Archive: Begriffe des Wörterverzeichnis
Antolin
Antolin, Deutschpirat und Zahlenzorro sind Internet-Plattformen mit denen Lehrkräfte unserer Grundschule arbeiten. Antolin soll Kinder anregen zu lesen und sich mit Büchern intensiv auseinander zu setzen (www.antolin.de).
Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaften werden in der 3. und 4. Klasse eingerichtet, wenn der Schule genügend Lehrerstunden zur Verfügung stehen. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, aus einem Angebot auszuwählen, welches ihrem Interessengebiet entspricht. Die Teilnahme ist verpflichtend. Wir sind bemüht, im Schuljahr mehrere AGs anzubieten. Dazu sind wir auch auf die Mithilfe von Eltern und Vereinen angewiesen. Sollten Sie Interesse und Zeit haben, eine AG anbieten zu können, melden Sie sich bitte bei der Schulleitung.
Arbeitsmittel
Diese Materialien, die für die tägliche Arbeit im Unterricht benötigt werden, müssen die Eltern zur Verfügung stellen. Jedes Schulkind ist für seine Arbeitsmittel selbst verantwortlich. Besonders die jüngeren Schulkinder brauchen in den ersten Jahren Ihre Hilfe und Unterstützung beim Ordnen, Kontrollieren und Ergänzen der Materialien. Oft befinden sich auch wichtige Informationen für die Eltern im Mitteilungsheft oder in der Sammelmappe. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder es lernen, sorgfältig mit den Arbeitsmitteln umzugehen. Die Vollständigkeit der Arbeitsmittel sollte regelmäßig überprüft werden; auch sollten alle Materialien mit Namen versehen werden.
Aufsicht
Während der Unterrichts- und Pausenzeiten sowie bei schulischen Veranstaltungen führen Lehrkräfte oder ggf. andere geeignete Personen Aufsicht. Die Aufsicht erfolgt nach den im Niedersächsischen Schulgesetz verankerten Grundsätzen und bedeutet, dass die mit der Aufsicht betrauten Personen kontinuierlich, aktiv und präventiv tätig sind. Die Aufsicht beginnt 10 Minuten vor der ersten Unterrichtsstunde (7.50 Uhr) und endet mit der letzten Unterrichtsstunde.
Die Lehrkräfte sind Ansprechpartner für die Kinder bei Konflikten, sie versuchen gefährliche Situationen zu entschärfen, sie reden mit den Kindern und hören ihnen zu. Bedenken Sie aber bitte: Lehrkräfte können nicht überall sein! Lehrkräfte können nicht alles sehen! Nicht jeder Konflikt erfordert ein Eingreifen der Lehrkräfte! Lehrkräfte sind keine Aufseher! Die Schulkinder sollen sich durch die Anwesenheit der Aufsicht führenden Personen beaufsichtigt fühlen und deren Weisungen folgen, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Schulkinder dürfen das Schulgelände nicht unerlaubt verlassen. Sollte dieses trotzdem geschehen, werden die betreffenden Eltern telefonisch benachrichtigt. Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Schulweg.
Beratung
Es gibt manchmal Schwierigkeiten im schulischen Bereich, die sich auf die häusliche Atmosphäre auswirken oder auch häusliche Probleme, die sich in der Schule bemerkbar machen. Sprechen Sie vertrauensvoll mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes, unserer Beratungslehrerin, mit unserem Schulsozialarbeiter oder der Schulleiterin. Wir vermitteln auch Kontakte zu dem schulpsychologischen Beratungsdienst.
Beschwerden
Umgang mit Beschwerden
Grundsätzlich nehmen wir Beschwerden ernst und gehen Problemen auf den Grund.
Schülerinnen und Schüler
Kinder bringen ihre Beschwerden über Mitschüler/innen in der Regel bei ihrem/ihrer Klassenlehrer/in vor. Diese/r entscheidet, ob das Problem sofort gelöst werden muss, gegebenenfalls unter Einbeziehung einer weiteren betroffenen Lehrkraft oder der Schulleitung, oder ob es später (z. B. in der nächsten Pause, im Sitzkreis) bearbeitet werden kann.
Entstehen diese Beschwerden in Pausensituationen, ist erster Ansprechpartner die aufsichtführende Lehrkraft, in deren Ermessen die weiteren Schritte liegen:
– sofortige Klärung
– Einbeziehen der/des Klassenlehrers/in
– Einbeziehen der Schulleitung
Sollten sich Kinder über LK oder sonstige Mitarbeiter beschweren wollen, sind die Klassenlehrer der erste Ansprechpartner. Ebenfalls können sich Schüler auch an die Schulsozialarbeiter wenden. Die Schulleitung sollte erst eingeschaltet werden, wenn aus verschiedenen Gründen eine direkte Klärung mit der Lehrkraft nicht möglich ist.
Eltern
Die erste Instanz von Elternbeschwerden über Lehrkräfte ist grundsätzlich die betroffene Lehrkraft.
Sollten sich Eltern zuerst an die Schulleitung wenden, wird diese sie zunächst nochmal an die zuständige Lehrkraft verweisen.
Wenn Eltern oder die betroffene Lehrkraft nicht bereit sind, das Gespräch alleine zu führen, können weitere Lehrkräfte, Elternvertreter oder auch die Sozialarbeiter hinzugezogen werden.
Sollte das Gespräch zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung einbezogen.
Beschwerden der Eltern über die Schulleitung sind an das zuständige Dezernat in der Landesschulbehörde zu richten.
Grundlage aller Gespräche sollte ein Gespräch ohne Zeitdruck sein. Sprechen sie Lehrkräfte bitte nicht vor der Klasse an, sondern lassen sie sich einen Termin geben.
Lehrkräfte
Beschwerden von Lehrkräfte über Eltern sind zunächst an die betroffenen Eltern zu richten.
Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung eingeschaltet.
Wenn Beschwerden von Lehrkräften über Kolleginnen und Kollegen nicht auf direktem Weg gelöst werden können, wird ggf. die Schulleitung einbezogen.
Beschwerden gegen die Schulleitung sind in einem Gespräch mit dieser zu artikulieren.
Ist keine Lösung zu erzielen, wird der zuständige Dezernent eingeschaltet.
Sonstige Beschwerden (Hausmeister, Reinigungskräfte, Pädagogische Mitarbeiter, Schulsekretärin)
In der Regel werden Beschwerden von oben genannten Personengruppen über Schüler oder Lehrkräfte direkt an die Schulleitung herangetragen. Diese bemüht sich um Vermittlung eines Gesprächs zwischen den betroffenen Personen, bzw. ergreift die erforderlichen Maßnahmen und klärt den Sachverhalt.
Beschwerden über die oben genannten Personengruppen sollten zunächst auf direktem Wege mit den betroffenen Personen geklärt werden. In der Praxis werden auch solche Beschwerden in der Regel an die Schulleitung herangetragen, diese wird nachfragen ob schon eine direkte Klärung versucht wurde. Sollte dies der Fall sein, klärt die Schulleitung zusammen mit den Beteiligten den Sachverhalt und leitet erforderliche Maßnahmen ein.
Bei allen Beschwerderegelungen gelten die Grundsätze der Offenheit, der Fairness und Fürsorge.
Auf alle Beschwerden ist zeitnah zu reagieren.
Betreuung
Für die 1. und 2. Klassen gibt es ein Betreuungsangebot außerhalb der Unterrichtszeiten im Rahmen des Stundenplanes (bis 12.50 Uhr). Die Teilnahme ist freiwillig, jedoch bei Anmeldung ein halbes Jahr verpflichtend. Einen Antrag für die Betreuung erhalten Sie im Sekretariat.
Anmerkung: Die 3./4. Klassen haben regulär bis 12.35 Uhr bzw. 13.25 Uhr Unterricht, bis 12.50 Uhr wird ein „offenes Ende“ angeboten (s. Unterrichtszeit).
Beurlaubung
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Ferienzeiten für einen Erholungs- und sonstigen Urlaub ausreichen. In manchen Fällen möchten Eltern ihre Kinder aber während der Schulzeit beurlauben lassen. Es gibt nur wenige Anlässe, die eine Genehmigung erlauben; z.B. unaufschiebbare Familienfeste oder schwere Krankheiten im engsten Familienkreis. Für ärztlich verordnete Kuraufenthalte erhalten Kinder grundsätzlich Urlaub. Vor und nach den Ferien, im Anschluss an ein Wochenende oder im Anschluss an Feiertage ist eine Beurlaubung in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen der oben genannten Fälle.
Bei einer eintägigen Beurlaubung entscheidet die Klassenlehrerin, sofern keine Ferien davon berührt werden. In allen Fällen stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag über die/den Klassenlehrerin/ Klassenlehrer, welcher ggf. an die Schulleitung weitergeleitet wird.
Bücherei
Im Schulgebäude befindet sich die Ortsteilbücherei Uesen. Die Bücherei ist für Lehrkräfte und Schulklassen am Schulvormittag frei zugänglich und wir bemühen uns, durch dieses vielfältige Angebot die Leselust und Lesekompetenz unserer Schüler weiter zu fördern. Mittwochs in der 1. und 2. großen Pause ist „Büchereipause“ und die Kinder der Grundschule Uesen haben Gelegenheit, sich Bücher auszuleihen bzw. sie zurückzubringen.
Deutschpirat
Der Deutschpirat unterstützt Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse mit unterhaltsamen Übungen beim Erlernen der deutschen Rechtschreibung (www.deutschpirat.de).
Einschulung
Vor der Einschulung finden Informationsveranstaltungen in der Schule statt. Die Kindergartengruppen besuchen unsere ersten Klassen und nehmen zwei Stunden am Unterricht teil. Wir arbeiten sehr eng mit den Kindertagesstätten der Stadt Achim zusammen.
Am ersten Samstag nach den Sommerferien finden ein Einschulungsgottesdienst in der St. Laurentiuskirche und die Einschulungsfeier in der Sporthalle der Grundschule statt. An der Feier wirken Schülerinnen und Schüler unserer Schule mit. Am Ende der Feier begeben sich die Schulanfänger mit den Klassenlehrkräften in ihre Klassen und erleben ihre erste Unterrichtsstunde (etwa 30 Minuten). In der Zwischenzeit sorgt unser Förderverein DUESEN e.V. mit vielen ehrenamtlichen Helfern für Getränke und Gebäck.
Für die anderen Klassen findet an diesem Tag kein Unterricht statt.
Elternabend
Auf Elternabenden werden klassenbezogene Themen erörtert, z.B. Unterrichtsinhalte und Methoden, gemeinsame Planungen, Klassenfahrten usw. Üblicherweise laden die Klassenelternvertreter/innen oder die Klassenlehrkraft dazu ein. Im Interesse Ihres Kindes und der Klassengemeinschaft sollten Sie so oft wie möglich daran teilnehmen.
Elternsprechtage
Am Elternsprechtag werden über schulische Belange und die Entwicklung Ihres Kindes gesprochen. Bitte nehmen Sie im Interesse Ihres Kindes daran teil. Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Elternvertreter
Spätestens 1 Monat nach Beginn eines neuen Schuljahres werden in den 1. und 3. Klassen die Klassenelternvertreter (1. Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Unter anderem nehmen sie an Klassenkonferenzen teil, laden zu Elternabenden ein und sind die Ansprechpartner für klassenbezügliche Themen. Die Vorsitzenden und Stellvertreter der Klassen bilden zusammen den Schulelternrat.
Unser Wunsch: Beteiligen Sie sich konstruktiv und aktiv an der pädagogischen und äußeren Gestaltung unseres Schullebens!
Entschuldigungen bei Erkrankungen
Zur Sicherheit Ihrer Kinder haben wir an unserer Schule folgende Regelung getroffen: Die Schule benötigt sofort am ersten Fehltag eine schriftliche oder telefonische Entschuldigung.
Dafür reicht eine Mitteilung im Mitteilungsheft oder ein Anruf im Sekretariat aus. Rufen Sie bitte bis 08.30 Uhr in der Schule an. Unter der Rufnummer 04202 (9109615) ist ein Anrufbeantworter geschaltet und Sie können dort direkt Vor- und Nachnamen des Kindes, die Dauer der Krankmeldung, evtl. einen Grund (Meldepflichtige Krankheiten), die Klasse sowie den Namen der Klassenleitung aufsprechen. Wir wünschen Ihrem Kind natürlich gute Besserung – wenn auch nicht mehr persönlich. Sobald Ihr Kind die Schule wieder besucht, geben Sie der Klassenlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung ab.
Bei schweren Infektionskrankheiten wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Krätze, Hepatitis A u. a. sowie Kopflausbefall müssen Sie Ihr Kind zu Hause behalten und die Schule informieren. Der Arzt entscheidet, ab wann eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist (siehe Downloads).
Ferientermine
Die Termine der Ferien werden vom Kultusministerium festgelegt.
Feste
Lernen und miteinander leben ist in der Schule nicht trennbar. Darin eingebunden sind Kreativität, sportliche und musische Elemente, künstlerische und handwerkliche Bildung, die in Festen und Feiern demonstriert und ausgelebt werden können. Zudem stärken und beeinflussen sie das Sozialverhalten und vermitteln Wertvorstellungen. Deshalb gehören Feste und Feiern zum festen Programm unseres Schullebens im Ablauf des Jahres.
Feste in den Klassen haben nicht unbedingt einen festen Rhythmus und werden durch sich ergebene Anlässe geplant und durchgeführt.
Fördermaßnahmen
An unserer Schule lernen Kinder mit den unterschiedlichsten Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wir bemühen uns, unsere Schülerinnen und Schüler „dort abzuholen wo sie stehen“ und sie ihren Bedürfnissen entsprechend zu fördern.
Im Jahr vor der Einschulung werden Kinder mit zu geringen Deutschkenntnissen in Kleingruppen durch Lehrkräfte der Grundschule Uesen im sprachlichen Bereich gefördert.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im inklusiven Bereich werden an unserer Schule durch Lehrkräfte der Förderschule „Erich-Kästner-Schule“ gefördert.
Schülerinnen und Schüler der 1.-3. Klassen mit einem Förderbedarf in den Bereichen Deutsch und Mathematik werden in Kleingruppen durch Förderschullehrkräfte oder/und Lehrkräfte unserer Grundschule gefördert.
Schülerinnen und Schüler nicht-deutscher Muttersprache erhalten zusätzliche Kleingruppenförderung durch Lehrkräfte der Grundschule Uesen.
Die Grundschule Uesen arbeitet in Kooperation mit dem „Münsteraner Lernserver“. Bei Kindern mit Rechtschreibschwierigkeiten wird die Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA) durchgeführt, eine Fehleranalyse und individuelle Fördermaterialien erstellt. Diese Materialien können sowohl in der Kleingruppenförderung als auch – im Rahmen der Binnendifferenzierung – im Unterricht eingesetzt werden.
Die Lesekompetenz unser Schülerinnen und Schüler unterstützen wir u.a. durch eine regelmäßige Nutzung der Ortsteilbücherei und durch die Arbeit mit Antolin (s. dort). In den 1./2. Klassen unterstützen uns häufig „Leseeltern“, die mit den Schülern in Kleingruppen das Lesen und Vorlesen üben.
Förderverein
Seit Juni 2001 ist der Förderverein der Grundschule Uesen DUESEN e.V. amtlich eingetragen und trägt entscheidend zu unserem Schulleben bei. Er fördert schulische Vorhaben und unterstützt die Bildungs- und Erziehungsarbeit unserer Schule. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist somit zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt. Ohne unseren Förderverein wäre der Gestaltungsrahmen der Schule sehr eng gefasst.
Fremdsprachenunterricht
In Niedersachsen wird ab Klasse 3 pro Woche zwei Stunden Englischunterricht erteilt. In Klasse 3 erhalten die Schülerinnen und Schüler keine Note. In Klasse 4 wird Englisch benotet, ist jedoch nicht versetzungsrelevant.
Frühstück
In der Zeit von 09.50 Uhr und 10.00 Uhr (nach der 1. großen Pause) frühstücken die Schulkinder in ihren Klassenräumen. Bitte achten Sie auf ein gesundes Frühstück, Getränke in gut verschließbaren Behältern und wenn möglich wieder verwertbare Verpackungen.
Fundsachen
Verloren gegangene Gegenstände oder vergessene Kleidungsstücke werden beim Hausmeister aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Zu den Elternsprechtagen werden die Fundsachen im Eingangsbereich der Grundschule ausgestellt. Nicht Abgeholtes wird am Schuljahresende der Altkleidersammlung des DRK zugeführt.
Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz ist ein Beschlussgremium der Schule. Sie setzt sich zusammen aus der Schulleiterin (Vorsitz), dem Kollegium, den pädagogischen Mitarbeitern, den übrigen Mitarbeitern (Hausmeister, Sekretärin) und derzeit sechs Vertreterinnen und Vertretern des Schulelternrates. Gesamtkonferenzen finden in der Regel viermal pro Schuljahr statt. Einladungen mit Tagesordnung erfolgen schriftlich durch die Schulleitung.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit. Das Kind soll die im Unterricht erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten trainieren und anwenden. Hausaufgaben sollen der Belastbarkeit der Schüler und Schülerinnen angepasst sein und den häuslichen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind in der Grundschule 30 bis 45 Minuten. Hausaufgaben von Freitag zum Montag sind ebenso unzulässig wie Hausaufgaben über die Ferienzeiten. Im ersten Schuljahr lernen die Kinder erst einmal Hausaufgaben anzufertigen. Wenn Probleme beim Anfertigen der Hausaufgaben auftreten, sollten Sie mit der Lehrkraft Ihres Kindes sprechen. Ihr Kind sollte schrittweise lernen, die Hausaufgaben selbstständig anzufertigen.
Hausaufgabenbetreuung
Die Hausaufgabenbetreuung richtet sich an alle Kinder unserer Grundschule, wobei sie vorzugsweise von den Dritt- und Viertklässlern genutzt wird. Sie findet von Montag bis Donnerstag jeweils in der Zeit von 12.40 Uhr bis 13.40 Uhr statt. Die Kinder werden in dieser Zeit von Frau Wallmeyer, einer von der Stadt Achim zur Verfügung gestellten Kraft beaufsichtigt, die für eine ruhige und angenehme Arbeitsatmosphäre sorgt, in der die Schülerinnen und Schüler konzentriert ihre Hausaufgaben anfertigen können. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass keine Nachhilfe bei den Hausaufgaben geleistet werden kann. Sollten Sie Interesse an der Hausaufgabenbetreuung für Ihr Kind haben, bitten wir um verbindliche Anmeldung während der Bürozeiten.
Hausmeister
Unser Hausmeister, steht Lehrern, Eltern und Schulkindern mit Rat und Tat zur Seite. Er kümmert sich auch um die Fundsachen.
Hort
Die Kindertagesstätte Achim-Mitte bietet in den 2014 neu errichteten Hortgebäuden für unsere Kinder täglich eine Betreuung bis 17.00 Uhr an. Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Elmers, die Leiterin der Kindertagesstätte Mitte.
Hospitationen
Eltern haben nach Rücksprache die Möglichkeit, am Unterricht teilzunehmen. Wenn Sie dieses vorhaben, nehmen Sie bitte rechtzeitig den Kontakt mit der Lehrkraft auf.
individuellen Lernentwicklung
Ab Klasse 1 wird fortschreitend die individuelle Lernentwicklung jedes Kindes von der Schule, d.h. den unterrichtenden Lehrkräften, schriftlich dokumentiert. In regelmäßigen Klassenkonferenzen werden die Entwicklung, Erfolg und Fördermaßnahmen abgestimmt. Darüber hinaus werden Sie und Ihr Kind in Eltern- und Schülergesprächen über den Lern- und Leistungsstand informiert. Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Ihres Kindes wird beim Verlassen der Grundschule an die betreffende weiterführende Schule weitergeleitet.
Infektionsschutzgesetz
siehe Downloads
Inklusion
Der Begriff der Inklusion löst den Begriff der Integration ab. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass im Vordergrund die Anpassung der Schule an das Kind steht – nicht umgekehrt.
Verpflichtend begann die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 in den Schuljahrgängen 1 (und 5) und wächst dann jedes Jahr in die höheren Jahrgänge auf. Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden gemeinsam unterrichtet, d.h. alle Schülerinnen und Schüler erhalten einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den Schulen.
Inklusive Schulsozialarbeit
Nähere Informationen finden Sie unter http://www.sofa-ev.de/schulsozialarbeit.htm. An unserer Schule arbeitet im Rahmen dieses Projektes Herr Voß.
Klassenkasse
Die Elternschaft einer Klasse kann beschließen, eine Klassenkasse einzurichten. In der Regel verwaltet die Klassenlehrkraft das Geld. Die Elternvertreter überprüfen die Kontoführung. Das Geld dient für Anschaffungen der Klasse, die nicht aus dem Schuletat bestritten werden können.
Klassenlehrer(in)
Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer ist nicht nur für Ihr Kind sondern auch für Sie stets erste verantwortliche Ansprechpartnerin, erster verantwortlicher Ansprechpartner für alle schulischen Angelegenheiten Ihres Kindes. Bitten teilen Sie immer zunächst ihr/ihm, Ihr Anliegen oder Problem mit. Meistens kann schon die Klassenlehrkraft im vertrauensvollen Gespräch mit Ihnen Sachverhalte klären, geeignete Wege aufzeigen, Hilfen anbieten oder Vorschläge unterbreiten.
Konferenzen
Es gibt an unserer Schule
- Klassen- und Zeugniskonferenzen
- Fachkonferenzen
- Gesamtkonferenzen
- Schulvorstandssitzungen
An allen Konferenzen nehmen gewählte Elternvertreter/innen mit Stimmrecht teil. Ausnahme: Bei Zeugniskonferenzen haben Elternvertreter/innen nur beratende Funktion.
Kooperationen
Unsere Schule arbeitet kooperativ mit anderen Einrichtungen zusammen. Dazu gehören die mit uns verbundenen Kindertagesstätten und die anderen Achimer Grundschulen und weiterführenden Schulen; darüber hinaus im Rahmen der Inklusion die Erich-Kästner-Förderschule und die Lebenshilfe Verden.
Kopfläuse
Läusebefall ist sehr lästig und seine Bekämpfung sehr zeitaufwändig. Wenn der Kopf Ihres Kindes mehr als gewöhnlich juckt, so dass ständig gekratzt wird, sollte genau nachgeschaut werden, ob Läuse oder ihre Eier (Nissen) zu finden sind. Zur Behandlung gibt es Mittel in der Apotheke. Der Erstbehandlung muss nach einigen Tagen eine zweite Behandlung folgen. Während der Behandlung dürfen die Kinder nicht zur Schule kommen. Weitere Informationen zum Thema Läuse gibt es in der Schule (Inforegal im Lehrertrakt). Darüber hinaus wird im Sachunterricht das Thema Läuse im Rahmen der Gesundheitserziehung in allen Schuljahrgängen behandelt.
Lehrmittelausleihe
Den Schülerinnen und Schülern im Land Niedersachsen werden Lernmittel (Lehrbücher) im Ausleihverfahren zur Verfügung gestellt. Gegen eine Leihgebühr (in der Regel 1/3 des Neupreises) können Sie jeweils ein Lehrbuch-Paket für ein Schuljahr von der Schule leihen. Eine Ausleihe von einzelnen Büchern ist leider nicht möglich. Die von Ihnen entrichteten Leihgebühren werden ausschließlich für das Ausleihverfahren und die Anschaffung neuer Schulbücher verwendet. Die Bücher, die Sie leihen, verbleiben im Eigentum des Landes Niedersachsen und sind unbedingt pfleglich zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung von Büchern muss die Schule Schadenersatz verlangen. Die Ersatzpflicht und auch die entgeltliche Lernmittelausleihe sind durch einen Erlass des Landes Niedersachsen geregelt.
Verbrauchsmaterialien sind von der Ausleihe ausgeschlossen.
Lernförderung im Rahmen des Bildungspaketes
Im Rahmen des Bildungspaketes gibt es Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Einige Kinder benötigen manchmal Hilfe, um die vorgegebenen Lernziele, d.h. in der Regel die Versetzung in die nächste Klassenstufe zu erreichen. Doch gerade in Familien mit geringem Einkommen scheitert die notwendige Hilfe oft an den geringen finanziellen Mitteln. Hier greift das Bildungspaket. Die Fach- oder Klassenlehrerinnen und -lehrer müssen nur die Notwendigkeit der Lernförderung und das gefährdete Lernziel feststellen und bescheinigen. Dann kann eine schulnahe Nachhilfe bewilligt werden, sofern diese erforderlich, geeignet und angemessen ist, um das Lernziel zu erreichen. Es handelt sich hierbei um eine kurzfristige Unterstützung des Kindes, um vorübergehende Lernschwächen zu beheben. Es ist nicht als langfristige Nachhilfe gedacht. An unserer Schule wird diese Lernförderung erfolgreich von Frau Schwarze durchgeführt.
Lesen
Im ersten Schuljahr beschäftigt sich Ihr Kind nun täglich mit dem umfangreichen Prozess des Lesenlernens. Dieser kann jedoch nicht nur in der Schule stattfinden.
Ein Schwerpunkt der Leseerziehung liegt zu Hause in leseunterstützenden Maßnahmen der Eltern im engeren Sinn. Kinder des ersten und zweiten Schuljahres benötigen eine tägliche Lesezeit und dies nicht nur in der Schule. Eltern sind dabei unersetzliche Lesepartner, unterliegen aber auch gewissen Anforderungskriterien:
- geduldig den Erlesensprozess aushalten und nicht vorsagen
- das erlesene Wort oder den Satz stets laut wiederholen lassen
- nach der Bedeutung fragen
- sich an gemeinsame Erlebnisse erinnern, die zu dem Text passen.
Linkshänder
Kindern, die bevorzugt mit der linken Hand arbeiten, soll selbstverständlich auch in der Schule Gelegenheit gegeben werden, dies zu tun. Dabei muss auf richtiges Arbeitswerkzeug (Schere, Füller) und die richtige Schreibhaltung geachtet werden. Zudem wird bei der Sitzordnung auf Linkshänder Rücksicht genommen.
Mithilfe von Eltern
Ohne engagierte Eltern wäre die Schule nur halb so schön. Vielen Dank an alle Eltern, die sich für die Kinder der Grundschule Uesen engagieren.
Notfall
Während der Schulzeit müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (z.B. Großeltern) immer telefonisch erreichbar sein. Nichts ist schlimmer, als einem Kind, dem es schlecht geht, sagen zu müssen, dass niemand da ist, der es abholen kann. Lehrkräfte sind keine Ärzte, sie können nicht einschätzen, ob ihr Kind ernsthaft krank ist. Im Zweifelsfall rufen wir, wenn wir Sie oder eine andere Kontaktperson nicht erreichen können, den Notdienst an. Lehrkräfte dürfen Kinder nicht selbst zum Arzt fahren. Ersparen Sie Ihrem Kind unnötige Wartezeiten und hinterlassen Sie eine verlässliche Notfallnummer im Sekretariat und bei der Klassenlehrkraft. Kinder, die sich krank fühlen, müssen grundsätzlich von der Schule abgeholt werden, sie dürfen nicht allein zu Fuß gehen.
Offenes Ende
Grundschulen in Niedersachsen sind verpflichtet eine fünfstündige Betreuung zu gewährleisten. Die Grundschule Uesen kann Ihre Kinder in der Zeit von 07.50 bis 12.50 Uhr betreuen. Da unsere 5. Unterrichtsstunde bereits um 12.35 Uhr endet, bieten wir im Anschluss ein „offenes Ende“ bis 12.50 Uhr. Zu Schuljahresbeginn erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit einem Anmeldeformular. Mit der Anmeldung ist die Teilnahme am „offenen Ende“ verpflichtend.
Ordnung
Jedes Schulkind hat im Klassenraum einen eigenen Platz zur Verfügung, an dem es Materialien aufbewahren kann, die in der Schule häufig gebraucht werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Schultasche Ihres Kindes regelmäßig auf Ordnung und Sauberkeit kontrolliert wird und nehmen Sie unnötiges Material in Absprache mit Ihrem Kind heraus.
Ordnung muss sein! Deshalb werden in jeder Klasse Kinder bestimmt, die innerhalb ihrer Dienste die Klassen aufräumen.
Pausen
Während des Schulvormittags gibt es zwei große Pausen (s. Unterrichtszeit).
Die Kinder sollen diese Pausen als Bewegungspausen auf dem Schulhof nutzen. Für die „aktive Pause“ gibt es verschiedene Spielgeräte. Bewegung spielt im Prozess der Gesundheitsförderung eine entscheidende Rolle, denn Bewegung ist Voraussetzung für eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung. Sie unterstützt ein angenehmes Lern- und Arbeitsklima sowie ein konfliktfreies Miteinander von Kindern.
Das Pausenfrühstück nehmen wir gemeinsam im Klassenraum zu uns. Geben Sie Ihrem Kind ein abwechslungsreiches und nahrhaftes Frühstück mit. Machen Sie keine „Riesenbrote“, sondern packen sie kleinere Portionen, die Ihr Kind auch aufessen kann. Auch an ein Getränk sollte gedacht werden! Bitte denken Sie daran, dass Süßigkeiten und Limonade kein Ersatz für ein gutes Frühstück sind.
Projekttage oder -wochen
Projekttage oder -wochen dienen der intensiven Bearbeitung eines Themenschwerpunktes innerhalb der Unterrichtszeit. Die Organisation kann entweder klassenbezogen oder jahrgangsübergreifend sein. Während der Projekttage verliert der „normale“ Stundenplan seine Gültigkeit. Unsere Grundschule veranstaltet regelmäßige Projekttage. Im April 2015 hatten wir einen Zirkus zu Gast. Alle 2-3 Jahre wird eine Woche im Projekt unterrichtet. Über Ihre Mitarbeit würden wir uns sehr freuen!
Radfahren
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Uesen gehen in der Regel zu Fuß zur Schule.
Sie als Eltern entscheiden, ob Sie es verantworten können, Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen zu lassen (ab dem 4. Schuljahr). Sie haften für Ihre Kinder! Für Schäden, die Ihr Kind auf dem Schulweg durch unachtsames Verhalten anrichtet und Schäden, die auf dem Schulgelände am Fahrrad entstehen, sind Sie selbst haftbar.
Rauchen
Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Reinigung der Schule
Die Reinigungskräfte der Grundschule säubern regelmäßig die Klassenräume. Alle, die am Schulleben beteiligt sind, sollten sich bemühen, die Schule sauber zu halten. Nicht nur weil wir den Reinigungskräften die Arbeit nicht unnötig erschweren wollen: Die Verantwortung für unsere Umwelt tragen wir auch im Schulgebäude!
Religionsunterricht
Der Religionsunterricht an unserer Schule wird als evangelischer Religionsunterricht erteilt. Falls Sie Ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden wollen, müssen Sie dies schriftlich (verpflichtend für mindestens ein Halbjahr) tun.
Schulelternrat
Der Schulelternrat ist die Vertretung der gesamten Elternschaft unserer Schule und vertritt seine Interessen maßgeblich und stimmberechtigt z.B. in der Gesamtkonferenz (GK) oder in Fachkonferenzen (FK). Der Schulelternrat sollte mindestens zweimal pro Schuljahr tagen.
Informationen zum Landeselternrat Niedersachsen finden Sie unter: www.elternrat-niedersachsen.info
Schulexpress
Seit April 2012 gibt es den „Uesener Schulexpress“. Dies ist ein Verkehrsprojekt in Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrern, der Stadt Achim und der Polizei. Es wurden im Einzugsgebiet unserer Schule 16 Haltestellen eingerichtet; sie dienen den Kindern als Treffpunkt, um gemeinsam zur Schule zu gehen oder als Elternhaltestelle für alle, deren Schulweg zu lang ist, um zu Fuß zur Schule zu gehen. Das bietet der Schulexpress: Die Kinder bekommen Bewegung und tanken Sauerstoff vor und nach der Schule. Ein Schulweg, der von Kindern alleine zurück gelegt wird, fördert das Selbstbewusstsein und gibt praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Verkehr. Die Umwelt wird entlastet. Zudem gibt es an unserer Schule einmal im Schuljahr eine „Autofreie Woche“.
Schulfest
Alle zwei Jahre veranstaltet die Grundschule Uesen mit vielen ehrenamtlichen Helfern ein Schulfest.
Schulhof und Schulgebäude
Schulhof und Schulgebäude stehen den Kindern und uns als Lern- und Erfahrungsort zur Verfügung. Derzeit sind Planungen im Gange, den Schulhof nach pädagogischen Überlegungen um- bzw. weiterzustrukturieren. Ziel soll sowohl die Entzerrung der unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen der Kinder während der Pausenzeiten als auch die verstärkte unterrichtliche Nutzung des Schulgeländes („Grünes Klassenzimmer“ u.ä.) sein.
Finanzielle Mittel seitens des Fördervereins, durch Spenden und tatkräftige Elternmithilfe beim Bauen haben erste Projekte (z.B. das Klettergerüst, die Weidenräume, die Steinspirale, Reckstangen, Innenhof) in den vergangenen Schuljahren bereits entstehen lassen. Diese Arbeit soll weitergeführt werden und bedarf der Unterstützung durch Sie und euch, liebe Eltern und Kinder.
Schulkleidung
Unter „Schulkleidung“ verstehen wir unsere blauen und roten T-Shirts, Kapuzenjacken, … mit dem Schullogo, die wir in der Schule und zu Schulveranstaltungen tragen. Selbstverständlich sind der Erwerb und das Tragen der „Schulkleidung“ freiwillig! Eine erneute Bestellung wird vor den Herbstferien 2015 stattfinden.
Schulleitersprechstunde
Vereinbaren Sie bitte vorher einen Gesprächstermin, um Überschneidungen zu vermeiden. Unsere Schulleitung (Herr Reineke und Frau Kuhr) haben außerdem Unterrichtsverpflichtungen und sind somit nicht immer in ihrem Büro. Gesprächszeiten sind nach Absprache flexibel möglich. Sie können sich auch per Mail an die Schulleitung wenden.
Schulordnung
Damit unser Schultag harmonisch und friedlich verlaufen kann, brauchen wir feste gemeinsame Regeln. Diese sind in unserer Schulordnung zusammengefasst und gelten für alle Schülerinnen und Schüler. Die Schulordnung der Grundschule Uesen wird Ihnen am Beginn der Schulzeit Ihres Kinder ausgehändigt. Bitte besprechen Sie die Inhalte mit Ihrem Kind. Ein friedvolles, konfliktfreies Miteinander braucht Regeln, an die sich alle halten. Bitte unterstützen Sie uns dabei!
Schulvorstand
Der Schulvorstand ist, neben der Gesamtkonferenz, ein wichtiges Gremium innerhalb der Schule. Der Schulvorstand setzt sich an der Grundschule Uesen aus vier Elternvertreterinnen/-vertretern und vier Lehrkräften zusammen. Den Vorsitz führt die Schulleiterin. Die Vertreterinnen und Vertreter werden vom Schulelternrat und von der Gesamtkonferenz gewählt. Der Schulvorstand trifft an der Schule alle wichtigen Entscheidungen im Rahmen der „Eigenverantwortlichen Schule“, beispielsweise hinsichtlich der Verwendung der Haushaltsgelder, der Organisation, der Evaluation, …
Für pädagogische Fragen ist die Gesamtkonferenz der Schule zuständig.
Schulweg
Vorsichtige Eltern folgen unserem Rat aus der Informationsveranstaltung vor der Einschulung und trainieren mit Ihrem Kind den Schulweg. Sie üben mit dem Kind, wo und wie eine Straße überquert wird und beachten mit dem Kind zusammen besondere Gefahrenpunkte.
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Allerdings sind die Kinder auf dem direkten Weg zur Schule durch den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) versichert.
Sekretariat
Unsere Sekretärin, kann während der Bürozeiten bei vielen Fragen, die nicht den Unterricht betreffen, weiterhelfen. Sie bekommen bei ihr Formulare wie beispielsweise Anträge, Schulbescheinigungen, …
Soziales Miteinander
Ein achtsames Miteinander, das von Verständnis und Offenheit, von Rücksicht und Freundlichkeit geprägt ist, bildet für uns die Grundlage für das Lernen, Lehren und Leben an unserer Schule. Eine freundliche Begrüßung, eine Entschuldigung, Bitte und Danke sind für uns grundlegende Bestandteile für einen guten Ton zwischen allen an der Schule beteiligten Personen.
Spenden
Die Schule und ihr Förderverein sind dankbar für jede Spende (oder Ihre Mitarbeit – eine Spende Ihrer Zeit und Ihres Könnens), die es ermöglicht, z.B. unseren Schulhof, die Klassenräume oder den Computerraum noch besser auszustatten. Sprechen Sie uns bitte an!
Spielehaus
Auf dem Schulhof steht das sogenannte „Spielehaus“. In den Pausen können die Schülerinnen und Schüler sich dort Spiele und Spielgeräte ausleihen. Für die Ausleihe benötigen die Kinder einen von der Schule ausgestellten Ausweis.
Sportunterricht
Für den Sportunterricht gelten besondere Vorschriften und Richtlinien. Der Sportunterricht kann in der Turnhalle bzw. auf dem Sportplatz (witterungsabhängig) stattfinden. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung ist passende Sportbekleidung in Form von Turnhose (Trainingshose), T-Shirt und Turnschuhen.
Die Sportbekleidung sollte möglichst mit dem Namen des Kindes gekennzeichnet sein.
Sollte Ihr Kind eine Brille tragen, empfehlen wir eine Sportbrille oder Kontaktlinsen.
Wegen der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Schmuck nicht erlaubt. Wir bitten, an diesen Tagen mit Sportunterricht im Stundenplan alle Schmuckstücke (auch Uhren) schon zu Hause abzulegen (auch um Verluste zu vermeiden).
Die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klassen erhalten wöchentlich zusätzlich Schwimmunterricht. Voraussetzung hierfür sind allerdings eine ausreichende Unterrichtsversorgung und genügend Fachlehrkräfte.
Sollte ein Kind verletzungs- bzw. krankheitsbedingt nicht aktiv am Sport- bzw. Schwimmunterricht teilnehmen können, so ist dafür kurzfristig eine schriftliche Begründung der Eltern, bei längerem Ausfall eine Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich.
In Absprache mit dem Fach- bzw. Klassenlehrer sind diese Kinder dann entweder im Sportunterricht anwesend (um sporttheoretischen Unterweisungen zu folgen und evtl. ausgewählte Aufgaben zu übernehmen) oder sie nehmen während dieser Zeit am Unterricht einer anderen Klasse teil.
Unterrichtsbefreiung wird in Ausnahmefällen (Randstunden) gewährt.
Telefonketten
Telefonketten sorgen für wichtige Informationen. Teilen Sie uns bitte unbedingt mit, wenn sich Ihre Telefon- oder Handynummer ändert.
Unfallversicherung
Ihre Kinder sind bei Verletzungen auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände, die einen Arztbesuch erforderlich machen, durch den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) versichert. Das gilt auch für alle Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (Theaterbesuche, Wandertage, Klassenfahrten, …) und bezieht helfende Eltern mit ein. Für eine entsprechende Unfallmeldung ist die Bescheinigung des Arztbesuches im Sekretariat vorzulegen.
Unterrichtsschluss
Das Schulgebäude ist im Rahmen der Verlässlichen Grundschule ab 07.50 Uhr geöffnet. Wir bitten darum, die Kinder nicht eher zur Schule zu schicken, da sie sich sonst unbeaufsichtigt auf dem Schulgelände befinden würden. Ebenso bitten wir Sie, Ihre Kinder erst nach dem Klingeln am Ende des Unterrichts von der Schule abzuholen. Nur so ist eine überschaubare Aufsichtsführung möglich. Aus Sicherheitsgründen ist während des Unterrichts die Tür des Schuleingangs „Alte Dorfstraße“ abgeschlossen. Deshalb bitten wir Sie, die Schule nach Unterrichtsbeginn über den Schulhof zu betreten.
Unterrichtszeit
Zeiten | 1. Klassen | 2. Klassen | 3./4. Klassen |
07.45-08.00 | offener Anfang | ||
08.00-08.45 | 1. Std. | 1. Std. | 1. Std. |
08.45-08.50 | Wechselpause (5 min) | ||
08.50-09.35 | 2. Std. | 2. Std. | 2. Std. |
09.35-09.55 | Hofpause (20 min) | ||
09.55-10.05 | Frühstückspause (10 min) | ||
10.05-10.50 | 3. Std. | 3. Std. | 3. Std. |
10.50-10.55 | Wechselpause (5 min) | ||
10.55-11.40 | 4. Std. | 4. Std. | 4. Std. |
11.40-12.00 | Hofpause (20 min) | ||
12.00-12.45 | 5.Std* | 5. Std.** | 5. Std. |
12.50-13.35 | — | — | 6. Std.*** |
Std./Woche | 21 | 21 | 26 |
12.00 – 12.45 Unterrichtsergänzende Angebote („Betreuung“ 1./2. Klasse)
* 5 Stunden: Klasse 1a am Montag, Klasse 1b am Dienstag, Klasse 1c am Mittwoch, Klasse 1d am Donnerstag
** 5 Stunden: Klasse 2a/ 2b am Montag und Mittwoch, Klasse 2c/ 2d am Dienstag und Donnerstag
*** Arbeitsgemeinschaften (Donnerstag/Freitag)
Das Schulgebäude ist im Rahmen der Verlässlichen Grundschule ab 07.45 Uhr geöffnet. Wir bitten darum, die Kinder nicht eher zur Schule zu schicken, da sie sich sonst unbeaufsichtigt auf dem Schulgelände befinden würden. Ebenso bitten wir Sie, Ihre Kinder erst nach dem Klingeln am Ende des Unterrichts von der Schule abzuholen. Nur so ist eine überschaubare Aufsichtsführung möglich. Aus Sicherheitsgründen ist während des Unterrichts die Tür des Schuleingangs „Alte Dorfstraße“ abgeschlossen. Deshalb bitten wir Sie, die Schule nach Unterrichtsbeginn über den Schulhof zu betreten.
Veranstaltungen
Klassen- und Schulfeste, Wandertage und Klassenfahrten sind verpflichtende Schulveranstaltungen. Die Schulkinder sind während der An- und Abfahrt sowie bei der Veranstaltung über den Schulträger versichert, Familienangehörige und Freunde jedoch nicht.
Verlässlichkeit
Die Verlässlichkeit der Grundschulen in Niedersachsen bedeutet, dass eine 100%-ige Unterrichtsversorgung gewährleistet ist. Das bedeutet, dass es keinen Unterrichtsausfall an Grundschulen mehr gibt. Sollte aufgrund des Fehlens einer Lehrkraft der planmäßige Unterricht nicht stattfinden können, so werden nach einem entsprechenden Konzept, wenn möglich, die pädagogischen Mitarbeiterinnen für die Vertretung eingesetzt. Bei kurzfristig eintretenden Erkrankungen kann der Unterricht auch durch Umorganisation aufrechterhalten werden.
Weiterhin wird für die Kinder der 1. und 2. Klassen die 5. Stunde als Betreuungszeit angeboten. Die Anmeldung ist für ein Schulhalbjahr verbindlich! Dafür haben wir ebenfalls pädagogische Mitarbeiterinnen engagiert. Auch dieses wird vom Land Niedersachsen finanziert und ist für die Eltern kostenfrei.
Bitte beachten Sie aber die geänderten Unterrichtszeiten an den Tagen der Zeugnisausgabe!
Vorlesewoche
Die Grundschule Uesen veranstaltet jährlich eine Vorlesewoche. Lehrkräfte, Eltern und ehrenamtliche Helfer lesen aus Büchern vor, um die Kinder der Grundschule für das Lesen, für Bücher und Geschichten zu begeistern. Damit tragen wir aktiv zur Leseförderung bei.
Waffenerlass
Die Schule ist verpflichtet, an das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen zu erinnern. (siehe siehe Downloads)
Weihnachten
Die Grundschule Uesen feiert Weihnachten gemeinsam mit Kindern, Eltern, Großeltern und Freunden, mit Lehrkräften und Mitarbeitern im Rahmen eines Weihnachtsgottesdienstes in der St. Laurentiuskirche. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bereiten den Gottesdienst in Zusammenarbeit mit Pastor Ulrich Wilke vor. Darüber hinaus finden – in Absprache mit den Lehrkräften – Klassenweihnachtsfeiern statt.
Weiterführende Schulen (Übergang 4/5)
Um einen möglichen Bruch zwischen einem kindorientierten Grundschulunterricht und dem stärker leistungsorientierten Fachunterricht der weiterführenden Schule zu mildern, streben wir an bzw. praktizieren wir:
- die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern,
- das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken,
- mit den weiterführenden Schulen zusammenzuarbeiten und Erfahrungen auszutauschen,
- im Unterricht der Jahrgangsstufe 4 Übergangsprobleme und Anforderungen der weiterführenden Schulen zu thematisieren,
- die Eltern kontinuierlich auf Elternabenden und in Elterneinzelgesprächen über die Bildungschancen des Kindes zu beraten,
- die Schulprofile rechtzeitig und sachlich vorzustellen.
Werder-Partner
Die Grundschule Uesen wurde als eine von vier Grundschulen in Niedersachsen von dem Sportverein Werder Bremen als Werder-Partner ausgewählt. Diese gemeinsame Zusammenarbeit setzt sich u.a. zum Ziel, Kinder von der Wichtigkeit einer ausgewogenen Lebensweise durch Bewegung und richtige Ernährung zu überzeugen. Es geht auch darum, „die dauerhafte Fortentwicklung des Sports in unserer Region zu unterstützen, natürlich insbesondere im Kinder- und Jugendbereich. Zudem möchten wir junge Menschen für Themen wie Fair Play, Antidiskriminierung und Gewaltprävention sensibilisieren”, umreißt Klaus-Dieter Fischer die Absichten des Bundesligavereins. Die Angebote von Werder Bremen an seine Partner sind vielfältig. Wir profitieren beispielsweise durch ein zusätzliches AG-Angebot, in dem halbjahresweise den Kindern unterschiedliche Sportarten vorgestellt werden (Gestaltung theoretischer und praktischer Unterrichtseinheiten); Ausstattung einer Werder-Ecke, jährliche Fortbildungen für Lehrkräfte, um nur einige zu nennen.
Wertsachen
Wertsachen sollten zu Hause gelassen werden. Damit ersparen Sie sich und Ihren Kindern viel Kummer. Auf keinen Fall dürfen Wertsachen unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Sollte einmal eine Wertsache verloren gegangen sein, so kann diese beim Hausmeister abgeholt werden, sofern sie dort abgegeben wurde. Die Schule kann in diesen Fällen jedoch nicht haftbar gemacht werden.
Witterungsverhältnisse
Sie als Erziehungsberechtigte können Ihre Kinder bei unzumutbarer Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse (Glatteis, Sturm, …) auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wird.
Die Entscheidung über den generellen Unterrichtsausfall trifft der Landkreis Verden und gibt diese in der Regel über den Rundfunk und das Internet bekannt. Die Schulleitung entscheidet über eventuellen Unterrichtsausfall, wenn während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine unzumutbare Gefährdung der Kinder auf dem Heimweg erwarten lassen. Wir werden Sie dann telefonisch benachrichtigen. Sollten wir Sie nicht erreichen, so wird Ihr Kind selbstverständlich in der Schule betreut.
Zahlenzorro
Der Zahlenzorro bietet den Kindern individuelle Forder- und Fördermöglichkeiten in Mathematik mit Sachaufgaben, Knobelaufgaben und Geometrie (www.zahlenzorro.de).
Zahnärztliche Untersuchungen
Zahnärztliche Untersuchungen finden jährlich durch das Gesundheitsamt an unserer Schule statt. Hält der Zahnarzt/die Zahnärztin eine Behandlung für notwendig, so wird Ihnen dies mitgeteilt.
Zeugnisse
Zeugnisse dokumentieren den derzeitigen Leistungsstand und die Lernentwicklung Ihres Kindes.
Zum Halbjahresende im Januar und am Ende des Schuljahres – im ersten Schuljahr nur zum Schuljahresende – erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse.
Im ersten und zweiten Schuljahr enthalten die Zeugnisse keine Zensuren sondern detaillierte Berichte über die Lernstände in den Lehrgängen, über Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten. Im dritten und vierten Schuljahr enthalten die Zeugnisse Zensuren.
Am festgelegten Tag der Zeugnisausgabe sowohl zum Halbjahr als auch zum Schuljahresende, ist nach der 3. Unterrichtsstunde Schulschluss. Danach findet keine Betreuung statt.